Entschädigung der Eigenleistungen

Autor Dieter Freigang, Geschäftsführer GFS DF Gesellschaft für Schadenbearbeitung GmbH

GFS DF Gesellschaft für Schadenbearbeitung GmbH

Die Versicherer erstatten Geschädigten für durchgeführte Eigenleistungen in der Regel lediglich 10 € bis 15 € je Stunde. Dies ist für den Versicherungsnehmer ein Ärgernis, da die Stundensätze für Handwerker inzwischen je nach Gewerk oder Region bis zu 68 € je Stunde ohne Mehrwertsteuer betragen.

Es stellt sich nun die Frage, ob die Regulierungspraxis der Versicherer von der Rechtssprechung bestätigt wird.

Der BGH hatte zu entscheiden, ob dem Geschädigten auch dann der volle Neuwertschaden zusteht, auch wenn er das Gebäude in Eigenleistung wiederherstellt.

Das hat der BGH in seinem Urteil vom 20.07.2011 Vers. R. IV ZR 148/10 bestätigt.
Wir die Gesellschaft für Schadenberatung GMBH, rechnen Versicherungs-Schäden deshalb immer auf Basis von Kostenvoranschlägen ab.

Wenn in den Versicherungsbedingungen geregelt ist, dass die Mehrwertsteuer nur dann seitens des Versicherers bezahlt wird, wenn sie nach dem Schadenereignis auch tatsächlich ausgegeben wird, dies ist in der Regel der Fall bei Bedingungen nach 2008, so erfolgt die Abrechnung des versicherten Schadens netto ohne Mehrwertsteuer; ansonsten sogar inklusive der Mehrwertsteuer brutto.

DF – Gesellschaft für Schadenberatung mbH
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